Hotel

    Termine & Preise

    Highlights

    • Über das Baltikum bis nach Finnland, Schweden und Dänemark
    • 7 Länder auf einer Reise
    • Fahrt durch die Stockholmer Schären & durch den Nord-Ostsee-Kanal
    • Europäische Hauptstädte Kopenhagen, Riga, Tallinn, Helsinki und Stockholm kennenlernen

    Reiseverlauf

    Inklusivleistungen

    Unterbringung und Verpflegung

    • 12 Nächte an Bord des Premium-Schiffs MS Hamburg
    • Unterbringung in der gebuchten Kabinenkategorie
    • Vollpension an Bord (wie beschrieben)
    • Begrüßungs- und Abschiedscocktail an Bord
    • Kapitänsdinner am Anfang und am Ende der Reise

    Wunschleistungen

    Festpreis Einzelkabine pro Person
    • Termin 19.05.2025 (Route Hamburg bis Kiel)
      • Innenkabine 3.749 €
      • Außenkabine 5.599 €
    • Termin 10.10.2025 (Route Kiel bis Hamburg)
      • Innenkabine 3.299 €
      • Außenkabine 4.899 €

    Unterkunft

    Ihr Premium-Schiff: MS Hamburg

    Termine & Preise

    Preis aufsteigend
    Datum und Dauer
    Verpflegung & Zimmertyp
    Preis
    HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass sich die Preise noch ändern können. Im späteren Verlauf der Buchung erfolgt die finale Preis- und Verfügbarkeitsprüfung.

    Wichtig zu wissen

    Bordsprache ist Deutsch.

    Die Kabinenzuteilung obliegt der Reederei.

    Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.

    Länderinformationen

    Dänemark

    Reisedokumente

    Coronabestimmungen:
    Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

    Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

    Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
    Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Kinderreisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Personalausweis / Identitätskarte
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Personalausweis
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

    Besonderheit:
    Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

    Minderjährige:
    Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
    - Ausweisdokument

    Folgende Dokumente sind empfohlen:
    - Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

    Besonderheit:
    Wenn Sie Ihre Reise nach Grönland fortsetzen, müssen Sie Ihren Reisepass mitnehmen, da dieser Teil des dänischen Reiches nicht zum Schengen-Raum gehört.

    Deutschland

    Reisedokumente

    Coronabestimmungen:
    Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

    Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

    Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
    Reisepass
    Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

    Vorläufiger Reisepass
    Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

    Kinderreisepass
    Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

    Personalausweis / Identitätskarte
    Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

    Vorläufiger Personalausweis
    Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

    Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

    Besonderheit:
    Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

    Minderjährige:
    Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
    - Ausweisdokument

    Folgende Dokumente sind empfohlen:
    - Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

    Einreise auf dem Landweg:
    Es kommt vorübergehend zu stichprobenartigen Kontrollen an den Grenzen zwischen Deutschland und Österreich, der Schweiz, Polen, Tschechien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien sowie Dänemark.

    Estland

    Reisedokumente

    Coronabestimmungen:
    Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

    Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

    Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
    Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Kinderreisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Personalausweis / Identitätskarte
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Personalausweis
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Zusatzinformationen zur Gültigkeit:
    Die Ausweisdokumente dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
    Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

    Besonderheit:
    Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

    Minderjährige:
    Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
    - Ausweisdokument

    Folgende Dokumente sind empfohlen:
    - Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

    Einreise auf dem Landweg:
    Bei der Einreise mit dem PKW muss der Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte nachgewiesen sowie der Fahrzeugschein im Original vorgelegt werden. Das Fahren mit Abblendlicht ist in Estland zu jeder Jahreszeit und auch tagsüber vorgeschrieben. Vom 1. Dezember bis zum 1. März gilt Winterreifen-Pflicht.

    Es kommt zu Personen- und Zollkontrollen zwischen Estland und Russland. Auch können Grenzübergänge geschlossen werden. Die Einreise mit in Russland zugelassenen Fahrzeugen nach Estland ist derzeit untersagt.

    Finnland

    Reisedokumente

    Coronabestimmungen:
    Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

    Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

    Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
    Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Kinderreisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Personalausweis / Identitätskarte
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Personalausweis
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

    Besonderheit:
    Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

    Minderjährige:
    Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
    - Ausweisdokument

    Folgende Dokumente sind empfohlen:
    - Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

    Einreise auf dem Landweg:
    Die Landgrenzen zwischen Finnland und Russland sind bis auf Weiteres geschlossen.

    Lettland

    Reisedokumente

    Coronabestimmungen:
    Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

    Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

    Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
    Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Kinderreisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Personalausweis / Identitätskarte
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Personalausweis
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

    Besonderheit:
    Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

    Minderjährige:
    Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
    - Ausweisdokument

    Folgende Dokumente sind empfohlen:
    - Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

    Einreise auf dem Landweg:
    Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Gegebenenfalls ist der Versicherungsschutz des Fahrzeugs nachzuweisen. Die Grenzübergänge zwischen Lettland und Belarus sind größtenteils geschlossen.

    Doppelstaatsbürger:
    Für Personen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft mit Russland besitzen, kann es zu Problemen oder Einreiseverweigerung kommen.

    Litauen

    Reisedokumente

    Coronabestimmungen:
    Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

    Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

    Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
    Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Kinderreisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Personalausweis / Identitätskarte
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Personalausweis
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

    Besonderheit:
    Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

    Minderjährige:
    Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
    - Ausweisdokument

    Folgende Dokumente sind empfohlen:
    - Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Zusätzlich sollte eine litauische Übersetzung mitgeführt werden.

    Einreise auf dem Landweg:
    Die meisten Grenzübergänge zwischen Litauen und Belarus sind derzeit geschlossen. Die Ein- oder Ausreise ist nur noch an den Grenzübergängen Medininkai-Kamenny Log und Šalčininkai-Benyakoni möglich, jedoch nicht für Fußgänger oder Radfahrer.

    Polen

    Reisedokumente

    Coronabestimmungen:
    Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

    Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

    Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
    Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Kinderreisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Personalausweis / Identitätskarte
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Personalausweis
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

    Besonderheit:
    Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

    Doppelstaatsbürger:
    Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.

    Minderjährige:
    Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
    - Ausweisdokument

    Folgende Dokumente sind empfohlen:
    - Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

    Es wird dringend empfohlen, eine Einverständniserklärung mitzunehmen. Sie sollte in polnischer Sprache verfasst und von beiden Elternteilen unterschrieben sein. Sie sollte die Reiseroute, den Reisezeitraum, die Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten und ggf. die Kontaktdaten der Begleitperson(en) enthalten.

    Für Betreiber von Unterkünften und Hotels ist die Überprüfung der Sorgerechtslage inzwischen sogar verpflichtend. Beim Check-in werden Reisende unter 18 Jahren daher registriert, wofür ein Ausweisdokument benötigt wird. Zudem müssen Erziehungsberechtigte anhand eines offiziellen Nachweises ihre Vormundschaft bestätigen. Begleitpersonen, die nicht erziehungsberechtigt sind, benötigen eine schriftliche Vollmacht der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Diese Vollmacht sollte alle relevanten Details, wie Aufenthaltsdauer und Kontaktdaten der Eltern, enthalten.

    Einreise auf dem Landweg:
    Die Grenzübergänge zwischen Polen und Belarus sind größtenteils geschlossen.

    Schweden

    Reisedokumente

    Coronabestimmungen:
    Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

    Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

    Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
    Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Reisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Kinderreisepass
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Personalausweis / Identitätskarte
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Vorläufiger Personalausweis
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

    Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

    Besonderheit:
    Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

    Minderjährige:
    Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
    - Ausweisdokument

    Folgende Dokumente sind empfohlen:
    - Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

    Dänemark

    Visabestimmungen

    Es wird kein Visum benötigt.

    Deutschland

    Visabestimmungen

    Es wird kein Visum benötigt.

    Estland

    Visabestimmungen

    Es wird kein Visum benötigt.

    Finnland

    Visabestimmungen

    Es wird kein Visum benötigt.

    Lettland

    Visabestimmungen

    Es wird kein Visum benötigt.

    Litauen

    Visabestimmungen

    Es wird kein Visum benötigt.

    Polen

    Visabestimmungen

    Es wird kein Visum benötigt.

    Schweden

    Visabestimmungen

    Es wird kein Visum benötigt.

    Dänemark

    Transitvisabestimmungen

    Es wird kein Transitvisum benötigt.

    Deutschland

    Transitvisabestimmungen

    Es wird kein Transitvisum benötigt.

    Estland

    Transitvisabestimmungen

    Es wird kein Transitvisum benötigt.

    Finnland

    Transitvisabestimmungen

    Es wird kein Transitvisum benötigt.

    Lettland

    Transitvisabestimmungen

    Es wird kein Transitvisum benötigt.

    Litauen

    Transitvisabestimmungen

    Es wird kein Transitvisum benötigt.

    Polen

    Transitvisabestimmungen

    Es wird kein Transitvisum benötigt.

    Schweden

    Transitvisabestimmungen

    Es wird kein Transitvisum benötigt.

    Dänemark

    Gesundheitsbestimmungen

    Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

    Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
    - Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
    - Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition

    Masern:
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

    Frühsommer-Meningoenzephalitis:
    Für einen Besuch auf der Insel Bornholm wird eine FSME-Impfung empfohlen.

    Allgemeine Bestimmungen
    Anforderungen der Fluggesellschaft:
    Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

    Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
    Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

    Schlussbestimmungen:
    Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

    Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

    Datenstand vom: 21.11.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

    Deutschland

    Gesundheitsbestimmungen

    Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

    Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
    - Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
    - Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition

    Masern:
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

    Allgemeine Bestimmungen
    Anforderungen der Fluggesellschaft:
    Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

    Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
    Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

    Schlussbestimmungen:
    Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

    Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

    Datenstand vom: 21.11.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

    Estland

    Gesundheitsbestimmungen

    Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

    Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
    - Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
    - Hepatitis A
    - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
    - Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
    - Frühsommer-Meningoenzephalitis

    Masern:
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

    Allgemeine Bestimmungen
    Anforderungen der Fluggesellschaft:
    Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

    Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
    Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

    Schlussbestimmungen:
    Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

    Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

    Datenstand vom: 21.11.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

    Finnland

    Gesundheitsbestimmungen

    Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

    Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
    - Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung

    Masern:
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

    Allgemeine Bestimmungen
    Anforderungen der Fluggesellschaft:
    Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

    Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
    Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

    Schlussbestimmungen:
    Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

    Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

    Datenstand vom: 21.11.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

    Lettland

    Gesundheitsbestimmungen

    Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

    Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
    - Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
    - Hepatitis A
    - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
    - Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
    - Frühsommer-Meningoenzephalitis

    Masern:
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

    Allgemeine Bestimmungen
    Anforderungen der Fluggesellschaft:
    Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

    Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
    Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

    Schlussbestimmungen:
    Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

    Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

    Datenstand vom: 21.11.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

    Litauen

    Gesundheitsbestimmungen

    Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

    Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
    - Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
    - Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
    - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
    - Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
    - Frühsommer-Meningoenzephalitis

    Masern:
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

    Allgemeine Bestimmungen
    Anforderungen der Fluggesellschaft:
    Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

    Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
    Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

    Schlussbestimmungen:
    Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

    Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

    Datenstand vom: 21.11.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

    Polen

    Gesundheitsbestimmungen

    Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

    Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
    - Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
    - Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
    - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
    - Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
    - Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

    Masern:
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

    Hinweis:
    Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.

    Besonderheit:
    Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.

    Allgemeine Bestimmungen
    Anforderungen der Fluggesellschaft:
    Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

    Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
    Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

    Schlussbestimmungen:
    Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

    Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

    Datenstand vom: 21.11.2024 02:49 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

    Schweden

    Gesundheitsbestimmungen

    Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

    Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
    - Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
    - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

    Masern:
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

    Hinweis:
    Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.

    Allgemeine Bestimmungen
    Anforderungen der Fluggesellschaft:
    Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

    Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
    Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

    Schlussbestimmungen:
    Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

    Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

    Datenstand vom: 21.11.2024 02:49 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf